Die
Hebammenhilfe steht Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, des
Wochenbettes und der Stillzeit, im Rahmen der Mutterschaftshilfe zu.
Die
Kosten werden von allen Krankenkassen und Sozialämtern übernommen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, sofern dies vor
Inanspruchnahme vereinbart wurde.