Die Hebammenhilfe steht Frauen während der
Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und der Stillzeit, im Rahmen der Mutterschaftshilfe zu.
Die Kosten werden von allen Krankenkassen und Sozialämtern
übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, sofern dies vor Inanspruchnahme vereinbart wurde.